Musikverein Kuchen e. V.

                   Blasmusik - dafür schlägt unser Herz  

Jugendschutz bei unserer Veranstaltung Kuchener Oktoberfest am 21.10.2017 in der Ankenhalle in 73329 Kuchen – Hallenöffnung ab 18.00 Uhr - Beginn 19.00 Uhr

 

Den Jugendschutz nehmen wir bei unserer Veranstaltung sehr ernst sodass wir um Verständnis für die folgenden Regelungen bitten:

Kinder bis 15 Jahre:

Kinder dürfen die Veranstaltung ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Der Erziehungsberechtigte muss AUF JEDEN FALL unser Formular „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ ausfüllen und unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte garantiert damit, dass beim Verlassen der Halle  auch das jeweilige Kind mitgenommen wird. Das Formular kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden – Bitte dieses Formular ausdrucken und bereits ausgefüllt an der Einlasskontrolle vorlegen.

Eine Übertragung des Sorgerechts ist NICHT gestattet. Erziehungsberechtigter = Eltern oder Vormund des Kindes. 

Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine Alkoholischen Getränke!

Jugendliche unter 18 Jahren:

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, dürfen mit  gültigem Personalausweis bis 0:00 Uhr am Konzert teilnehmen.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten entsprechend des Jugendschutzgesetzes mit Ausnahme von Bier, Wein und Sekt keine weiteren Alkoholischen Getränke   

 


 

Hinweise aus dem Jugendschutzgesetz
Jugendschutztafel.pdf (2.59MB)
Hinweise aus dem Jugendschutzgesetz
Jugendschutztafel.pdf (2.59MB)